Rund um das Thema Bike Leasing gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Begriffen, die bei so manchen Fragen aufwerfen.
Wir haben uns die wichtigsten Begriffe einmal angenommen und eine Übersicht erstellt.
Arbeitgeber: Der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer. Er überlässt dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad oder -E-Bike zur privaten und betrieblichen Nutzung.
Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer ist der Nutzer.
Ablauf: 1. Wunschrad auswählen 2. Vertrag unterzeichnen 3. Wunschrad abholen und losradeln 4. monatliche Zahlung über die Gehaltsumwandlung
Bezahlung: Das Fahrrad oder E-Bike wird monatlich über die Gehaltsumwandlung gezahlt.
Dienstrad: Als Dienstrad können alle Modelle der verschiedensten Marken geleast werden.
Entfernungspauschale: Die 30 Cent/ Kilometer dürfen in der Steuererklärung weiterhin geltend gemacht werden.
Fachhändler: Der Arbeitnehmer wählt bei uns, dem Fachhändler, das Wunschfahrrad oder -E-Bike aus. Der Fachhändler leitet das Leasingverfahren bei der Leasinggesellschaft ein. Nach Unterzeichnung der Vertragsunterlagen wird der Arbeitnehmer über die Abholung seines Wunschrades informiert.
Gehaltsumwandlung: Eine Gehaltsumwandlung bedeutet, dass die monatlich anfallende Leasingrate direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen wird.
Geldwerter Vorteil: 1% der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Fahrrades oder E-Bikes muss als geldwerter Vorteil versteuert werden, damit das Rad oder E-Bike privat genutzt werden darf.
Kosten: Der Arbeitgeber hat keine direkten Kosten. Lediglich die Gehaltsumwandlung wird durch die Personalabteilung neu angepasst.
Kündigung: Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber den entstandenen Schaden zu ersetzen. Mit Bezahlung der Restleasingraten sowie des Restwerts kann der Arbeitnehmer das Dienstrad übernehmen. Im Überlassungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer können solche Fälle geregelt werden.
Laufzeit: Die Leasingvertragslaufzeit beträgt 36 Monate.
Leasinganbieter: Es gibt viele verschiedene Leasinggesellschaften. Die Wahl des Leasinganbieters ist dem Arbeitgeber frei überlassen. Unsere Leasingpartner sind: Eurorad, Businessbike, lease a bike und JobRad.
Nutzung: Das Dienstrad oder -E-Bike darf uneingeschränkt privat genutzt werden, da der Arbeitnehmer das Rad oder E-Bike mit 1% vom UVP, dem sogenannten geldwerten Vorteil, versteuert.
Rundumschutz: In den Leasingraten ist während der 36 Monate ein Rundumschutz enthalten: Diebstahlschutz, Unfallschutz, Sturzschäden, Technikschutz, Elektroschäden, Reparaturschutz, Pick-UP Service, Sicherheitscheck UVV. Der Umfang des Rundumschutzes ist abhängig vom Leasinganbieter.
Steuervorteil: Durch die stattfindende Gehaltsumwandlung spart der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber einen Teil der Lohn- und Sozialversicherungsabgaben. Zudem spart der Arbeitgeber die Mehrwertsteuer, sollte er vorsteuerabzugsberechtigt sein.
Schaden: Sobald der Arbeitnehmer einen zu behebenden Schaden an seinem Bike feststellt, kommt er zu uns dem Fachhändler, um den Schaden beheben zu lassen. Wir prüfen den Schadensumfang und melden diesen der Versicherung. Im Anschluss wird der Schaden schnellstmöglich behoben.
Überlassungsvertrag: Der Arbeitgeber schließt mit seinem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag. Der Überlassungsvertrag regelt die Bedingungen der Nutzung des Fahrzeugs über das Fahrrad oder E-Bike und überträgt die Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag. Grundsätzlich kann der Überlassungsvertrag individuell gestaltet werden.
UVP: Die Unverbindliche Preisempfehlung ist der Preis, den der Hersteller einem Händler als Weiterverkaufspreis empfiehlt. Die UVP muss für die Berechnung des geldwerten Vorteils dem Arbeitgeber angegeben werden, damit der Mitarbeiter das Dienstrad auch privat uneingeschränkt nutzen darf.
Vertrag: Der Leasingvertrag wird zwischen der Leasinggesellschaft und dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) geschlossen.
Vorteile:
Arbeitnehmer:
- deutliche Steuervorteile durch die 1%-Regelung
- Uneingeschränkte private Nutzung
- Bequeme Bezahlung durch monatliche Gehaltsumwandlung.
- Auch für den/ die Ehepartner /in möglich.
Arbeitgeber:
- Einsparung der Lohnnebenkosten
- Förderung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
- Hohe Mitarbeitermotivation und positives Arbeitgeberimage
Zubehörteile:
Im Leasingvertrag können alle festmontierten Zubehörteile mit aufgenommen werden, beispielsweise einen Gepäckträger, Ständer oder Sattel.
Traumrad leasen und kräftig sparen!